Im Zusammenhang mit dem Kontrollsystem gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:
1. in Bezug auf die Ermittlung der Flächengröße bei den flächenbezogenen ELER-Interventionen § 29 der GAPInVeKoS-Verordnung,
2. in Bezug auf die Unterrichtungspflichten der Behörde bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen § 30 der GAPInVeKoS-Verordnung und
3. in Bezug auf Kontrollberichte bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen § 31 der GAPInVeKoS-Verordnung.