Abzüge sind für die jeweilige Zahlung in folgender Reihenfolge anzuwenden:
1. abgelehnter Betrag gemäß § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW,
2. Sanktionen gemäß § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 12.
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Abzüge sind für die jeweilige Zahlung in folgender Reihenfolge anzuwenden:
1. abgelehnter Betrag gemäß § 7 des GAP-Fördergesetzes NRW,
2. Sanktionen gemäß § 8 des GAP-Fördergesetzes NRW in Verbindung mit § 12.