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Anlage 7 GAPDZV — (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe

GAP-Direktzahlungen-Verordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 167;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Antragsjahr
2023
Antragsjahr
2024
Antragsjahr
2025
Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag77,93 Euro77,06 Euro87,72 Euro85,22 Euro