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# Inhaltsübersicht GAPDZG

GAP-Direktzahlungen-Gesetz  
Historische Fassung: Stand 24.07.2021 bis 17.12.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Teil 1Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

```
§ 1	Anwendungsbereich
§ 2	Anwendbare Rechtsvorschriften
§ 3	(zukünftig in Kraft)
§ 3a	(zukünftig in Kraft)
```

Teil 2DirektzahlungenAbschnitt 1Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

```
§ 4	(zukünftig in Kraft)
§ 5	Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung
§ 6	Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
§ 7	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 2Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

```
§ 8	(zukünftig in Kraft)
§ 9	Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung
§ 10	Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
§ 11	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 3Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte

```
§ 12	(zukünftig in Kraft)
§ 13	(zukünftig in Kraft)
§ 14	(zukünftig in Kraft)
§ 15	Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
§ 16	(zukünftig in Kraft)
§ 17	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 4Regelungen für Klima und Umwelt

```
§ 18	(zukünftig in Kraft)
§ 19	Mittel für Öko-Regelungen
§ 20	Festlegung der Öko-Regelungen
§ 21	(zukünftig in Kraft)
```

Abschnitt 5Gekoppelte EinkommensstützungUnterabschnitt 1Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch

```
§ 22	(zukünftig in Kraft)
§ 23	Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 24	Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
§ 25	(zukünftig in Kraft)
```

Unterabschnitt 2Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch

```
§ 26	(zukünftig in Kraft)
§ 27	Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe
§ 28	Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe
§ 29	(zukünftig in Kraft)
```

Teil 3Tatsächliche Einheitsbeträge

```
§ 30	(zukünftig in Kraft)
§ 31	Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
§ 32	(zukünftig in Kraft)
```

Teil 4Weitere Bestimmungen

```
§ 33	Horizontale Begriffsbestimmungen
§ 34	Verordnungsermächtigungen
§ 35	Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung
§ 36	Inkrafttreten
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht GAPDZG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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