nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 GAPDZG — Umverteilungseinkommensstützung

GAP-Direktzahlungen-Gesetz  
Stand: 17.12.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ein Betriebsinhaber, der Anspruch auf Einkommensgrundstützung hat, erhält jährlich auf Antrag eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungseinkommensstützung).

(2) Die Umverteilungseinkommensstützung wird bundeseinheitlich gewährt:

- 1. je Hektar förderfähiger Fläche eines Betriebsinhabers im Umfang von höchstens 60 Hektar förderfähiger Fläche unter Aufteilung in die Gruppe der ersten 40 Hektar förderfähiger Fläche (Gruppe 1) und die Gruppe der weiteren 20 Hektar förderfähiger Fläche (Gruppe 2) und

- 2. auf der Grundlage der Festlegung eines Betrages je Hektar der Gruppe 1 und eines Betrages je Hektar der Gruppe 2.

---

Zitiervorschlag: § 8 GAPDZG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GAPDZG/8

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
