nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 GAPAusnV — Anwendungsbereich

GAP-Ausnahmen-Verordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 22.12.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung dient der Durchführung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1317 der Kommission vom 27. Juli 2022 zur Ermöglichung von Ausnahmeregelungen von der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023 (ABl. L 199 vom 28.7.2022 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.