Zuständig für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen gemäß des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und der GAPInVeKoS-Verordnung ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
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Zuständig für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen gemäß des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und der GAPInVeKoS-Verordnung ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.