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# Anlage 1 GüLogFachwPrV — (zu den §§ 7 und 8)Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 28.09.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2385 - 2386)

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Punkte	Noteals Dezimalzahl	Note in Worten	Definition
100	1,0	sehr gut	eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht
98 und 99	1,1
96 und 97	1,2
94 und 95	1,3
92 und 93	1,4
91	1,5	gut	eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
90	1,6
89	1,7
88	1,8
87	1,9
85 und 86	2,0
84	2,1
83	2,2
82	2,3
81	2,4
79 und 80	2,5	befriedigend	eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht
78	2,6
77	2,7
75 und 76	2,8
74	2,9
72 und 73	3,0
71	3,1
70	3,2
68 und 69	3,3
67	3,4
65 und 66	3,5	ausreichend	eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
63 und 64	3,6
62	3,7
60 und 61	3,8
58 und 59	3,9
56 und 57	4,0
55	4,1
53 und 54	4,2
51 und 52	4,3
50	4,4
48 und 49	4,5	mangelhaft	eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
46 und 47	4,6
44 und 45	4,7
42 und 43	4,8
40 und 41	4,9
38 und 39	5,0
36 und 37	5,1
34 und 35	5,2
32 und 33	5,3
30 und 31	5,4
25 bis 29	5,5	ungenügend	eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
20 bis 24	5,6
15 bis 19	5,7
10 bis 14	5,8
5 bis 9	5,9
0 bis 4	6,0
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Zitiervorschlag: Anlage 1 GüLogFachwPrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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