nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 GüLogFachwBAProFV — Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“

Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, an der Gestaltung des Leistungsangebots und der Marketingstrategie unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Umweltmanagements, der wirtschaftlichen, ökologischen, technischen, informationstechnischen und rechtlichen Anforderungen sowie der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen mitzuwirken und kundengerechte Leistungen anzubieten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Mitwirken bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements,

- 2. Bewerten der Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Güterverkehrs- und Logistikmärkten und Ableiten von Maßnahmen,

- 3. Ermitteln von Kundenbedürfnissen und Beraten von Kunden und Kundinnen,

- 4. Analysieren und Bewerten von Ausschreibungen,

- 5. Entwickeln von Prozessabläufen,

- 6. Erarbeiten, Präsentieren und Verhandeln von Leistungsangeboten,

- 7. Mitwirken bei der Entwicklung und Umsetzung eines Marketingplans.

---

Zitiervorschlag: § 4 GüLogFachwBAProFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/G%C3%BCLogFachwBAProFV/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
