nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 GärtnAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.