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§ 3 FzMechAusbV — Fachrichtungen der Berufsausbildung

Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Karosserieinstandhaltungstechnik oder
2.
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.