nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 FzMechAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.