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§ 14 FzMechAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1523) außer Kraft.