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§ 1 FronleichnamsVO (Sachsen)

FronleichnamsVO

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den in der Anlage aufgeführten Gemeinden der Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz ist Fronleichnam gesetzlicher Feiertag. Dies gilt, wenn die aufgeführten Gemeinden nach einer Neugliederung als Gemeindeteil fortbestehen, nur für diesen Gemeindeteil.