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# Anlage FriseurAusbV 2008 — (zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin  
Historische Fassung: Stand 01.08.2021 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 860 - 866, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1.–18. Monat	19.–36. Monat
1	2	3	4
1	Kundenmanagement (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)			
1.1	Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)	a)Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleistungstätigkeit bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigenb)Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Tätigkeit im Dienstleistungssektor begründenc)durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen	2	
1.2	Betreuen, Beraten und Verkaufen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)	a)Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung serviceorientiert, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, betreuenb)auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Beratung, Behandlung und Betreuung eingehen; Einfühlungsvermögen zeigenc)Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen personenorientiert führen, auf Kundenverhalten situationsgerecht reagierend)Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen einsetzen	6	
		e)Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends individuell beraten; Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzenf)Behandlungspläne erläutern, über Dienstleistungsangebote und Produkte informieren und betriebliche Dienstleistungen anbieteng)Kunden über Maßnahmen und Produkte zur weiterführenden Pflege von Haar und Haut beratenh)fremdsprachige Fachbegriffe anwendeni)Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, im Sinne einer Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit bearbeiten und damit zur Steigerung der Servicequalität des Unternehmens beitragenj)Konflikte erkennen, einordnen und durch situationsgerechtes Verhalten zu deren Lösung beitragen		7
2	Friseur-Dienstleistungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)			
2.1	Pflegen des Haares und der Kopfhaut (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)	a)Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagenb)Haarreinigungs- und -pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und einsetzenc)Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen und pflegend)Haarteile und Haarersatz reinigen und pflegene)Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren	7	
2.2	Haarschneiden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)	a)geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall des Haares vorformenb)Haarlängen unter Berücksichtigung der geplanten Frisur bestimmen und abteilenc)klassische Schneidetechniken, insbesondere Stumpfschneiden, Konturen und Übergang schneiden, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen	12	
d)moderne Schneidetechniken, insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren, auswählen und Haarschnitte individuell ausführene)Haarschnitte überprüfen; Korrekturen durchführenf)Bart schneiden und formeng)Haut für Rasuren vor- und nachbehandelnh)Rasuren mit unterschiedlichen Techniken durchführen		19
2.3	Gestalten von Frisuren (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)	a)Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwendenb)Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestaltenc)Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen	8	
d)eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestaltene)Hochsteckfrisuren gestaltenf)Haarteil einarbeiteng)Styling- und Finishtechniken einsetzen		18
2.4	Dauerhaft Umformen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)	a)Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickelnb)Präparate auswählen und einsetzenc)Umformungstechniken auswählend)Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandelne)Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen	14	
2.5	Farbverändernde Haarbehandlungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)	a)Ausgangsfarbe feststellenb)Tönungen aus direkt ziehenden Farbstoffen anwendenc)Methoden der Farb- und Strähnenbehandlung und Applikationstechniken auswählend)Zielfarbe empfehlen und Behandlungsverfahren festlegene)Färbe- und Blondierungspräparate in verschiedenen Techniken auftragen	12	
f)Einwirkzeiten festlegen und überwacheng)Maßnahmen der Nachbehandlung durchführenh)Ergebnis beurteilen und Farbkorrekturen durchführen		9
3	Dekorative Kosmetik und Maniküre (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)	a)Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilenb)Haut reinigen und Kompressen legenc)Tages-Make-up gestaltend)Zustand von Händen und Nägeln beurteilene)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen	6	
f)Nägel polieren und dekorativ gestalteng)Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massierenh)Make-up für besondere Anlässe gestalteni)Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben		6
4	Betriebsorganisation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)			
4.1	Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)	a)Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollierenb)Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzenc)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegend)Kundentermine planen, koordinieren und überwachene)Waren- und Materialeingänge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften erfassen, kontrollieren, lagern und Bestände pflegen	4	
f)Inventur durchführeng)individuelle Behandlungspläne aufstellen; Behandlungserfolg dokumentierenh)Kassensystem vorbereiten, kassieren, Kasse abrechnen, Kassenbericht erstelleni)bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen		3
4.2	Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)	a)Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reinigen, desinfizieren und pflegenb)Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und Gesichtspunkten des Umweltschutzes, auswählen und einsetzen	2	
4.3	Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)	a)persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführenb)kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwendenc)Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten	3	
4.4	Qualitätssicherung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)	a)Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewertenb)bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebsorganisation sowie des Kundenservices mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen		2
4.5	Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.5)	a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachtenb)im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperierenc)Aufgaben im Team planen und ausführend)Teamentwicklung gestalten; Rückmeldungen geben und entgegennehmen		2
4.6	Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.6)	a)Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzenb)Daten erfassen und eingeben, insbesondere Kundenkartei pflegenc)Vorschriften zum Datenschutz anwendend)Informationen beschaffen und nutzen	2	
5	Marketing (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)			
5.1	Werbung, Präsentation und Preisgestaltung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)	a)Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseurhandwerk unterscheidenb)Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes einsetzen; eigene Vorschläge einbringenc)Produkte und Dienstleistungen präsentieren und anbieten; Dekorationsmittel einsetzend)Elemente der Preisgestaltung unterscheidene)Preisveränderungen und Aktionen gegenüber den Kunden erläutern		2
5.2	Kundenbindung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)	a)Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnehmen und umsetzenb)durch Erscheinungsbild und Service die Kundenzufriedenheit fördernc)Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen		2
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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1.–18. Monat	19.–36. Monat
1	2	3	4
1	Visagistik (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)	a)spezielle Reinigungsmethoden für Gesicht und Dekolleté anwendenb)kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen von nicht kosmetisch zu behandelnden Hautveränderungen unterscheidenc)Präparate der pflegenden Kosmetik unter Berücksichtigung des Hautzustandes und Behandlungszieles auswählend)Hautunreinheiten behandelne)Haarentfernungsmethoden anwendenf)Haut mit unterschiedlichen Massagetechniken massieren; Packungen, Masken und Dampfbäder anwenden, Haut nachbehandelng)Techniken, Hilfsmittel und Präparate einschließlich Camouflage bei der Gestaltung des Gesichts typgerecht und dem Kundenauftrag entsprechend auswählen und anwendenh)künstliche Wimpern anbringen		8
2	Langhaarfrisuren (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)	a)Frisuren durch Stecken und Flechten gestaltenb)Haarteile und -schmuck bearbeiten und einarbeitenc)Haare toupieren und in Form frisieren		8
3	Haarersatz (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)	a)Haarersatz auswählen und einarbeitenb)Haarverlängerung mit verschiedenen Methoden und Befestigungsarten durchführenc)Haarverdichtung mit verschiedenen Techniken, insbesondere durch Integrationstechnik, vornehmend)Haarersatz entfernen; Eigenhaar und Kopfhaut nachbehandeln		8
4	Coloration (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4)	a)individuelle Farbtonberatung durchführenb)eigenes Gestaltungskonzept entwickeln und dem Kunden vorschlagenc)Ausgangsfarbe und Zielfarbe aufeinander abstimmend)Farbmischung erstellen und Farbausgleich durchführene)Haar mit speziellen Foliensträhnen und Freihandtechniken nach modischen Trends farblich gestaltenf)verschiedene Farbtechniken, insbesondere Mehrfarbtechniken, kombiniereng)Farbergebnisse kontrollieren und Korrekturen durchführenh)Haarfarbe mit der Frisurengestaltung abstimmen		8
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während der gesamten Ausbildung	
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Zitiervorschlag: Anlage FriseurAusbV 2008

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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