nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 FriseurAusbV 2008 — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C,
2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.