§ 2 FriseurAusbV 2008 — Dauer der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.