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§ 1 FriseurAusbV 2008 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin wird nach § 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Friseure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.