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§ 11 FremdSprPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 27.03.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2000 in Kraft.