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§ 8 FrUrlV NRW (Nordrhein-Westfalen) — Auslage des Mutterschutzgesetzes und dieser Verordnung

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In jeder Dienststelle, bei der regelmäßig mehr als drei Beamtinnen tätig sind, sind ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes sowie ein Abdruck dieser Verordnung an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen, sofern diese nicht allen Bediensteten in elektronischer Fassung zur Verfügung stehen.