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§ 13 FotoAusbV 2025 — Prüfungsbereiche

Fotografen-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Aufnahmen erstellen und optimieren“,
2.
„Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“,
3.
„Wahlqualifikation“,
4.
„Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie
5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.