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§ 12 ForumRG — Berichterstattung

Forum-Recht-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Kuratorium legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über Tätigkeit und Vorhaben der Stiftung vor.