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§ 6 ForstWiAusbV 1998 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.