nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 ForstOrgV (Bayern) — Amt für Waldgenetik

Forstorganisationsverordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Amt für Waldgenetik (Amt) hat die Aufgabe, die Forstwirtschaft durch Erhaltung und Verbesserung der Erbsubstanz der Waldbäume zu fördern und zu einer nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen beizutragen. Ihm obliegen insbesondere:

1. die Aufgaben der Landesstelle gemäß den Bestimmungen des Forstvermehrungsgutgesetzes,

2. die Qualitätssicherung von forstlichem Vermehrungs- gut mittels Saatgutprüfung und genetischer Untersuchungen,

3. die Forschung und Entwicklung im Bereich der Herkunftssicherung, der Waldgenetik, der forstlichen Saat- und Pflanzenzucht sowie zu einschlägigen Fragen des forstlichen Kulturbetriebs,

4. die Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen einschließlich genetischem Monitoring,

5. die fachliche Beratung und der Wissenstransfer,

6. die Mitwirkung bei der forstlichen Aus- und Fortbildung sowie

7. die Vertretung des Freistaates Bayern im Gutachterausschuss nach dem Forstvermehrungsgutgesetz und in anderen einschlägigen Fachgremien.

(2) Dem Amt können vom Staatsministerium weitere Aufgaben zugewiesen werden. Das Amt kann im Rahmen seiner Kapazität Leistungen für Stellen außerhalb der Forstverwaltung erbringen.

---

Zitiervorschlag: § 3 ForstOrgV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ForstOrgV/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
