Im persönlichen Besitz der Forstbediensteten vorhandene Dienstkleidung in der bis zum 31. Dezember 2018 maßgeblichen Ausführung kann bis zum 31. Dezember 2023 weitergetragen werden.
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Im persönlichen Besitz der Forstbediensteten vorhandene Dienstkleidung in der bis zum 31. Dezember 2018 maßgeblichen Ausführung kann bis zum 31. Dezember 2023 weitergetragen werden.