Die körperschaftlichen Forstbediensteten tragen Funktionsabzeichen nach Maßgabe der Anlage 3, soweit sie eine vergleichbare Funktion ausüben. Die Verwendung der Funktionsabzeichen bedarf der Zustimmung des Staatsbetriebes Sachsenforst.
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Die körperschaftlichen Forstbediensteten tragen Funktionsabzeichen nach Maßgabe der Anlage 3, soweit sie eine vergleichbare Funktion ausüben. Die Verwendung der Funktionsabzeichen bedarf der Zustimmung des Staatsbetriebes Sachsenforst.