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§ 4 Forst (Bayern) — Arbeitszeit

TV Wiederaufnahme Berlin

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei einer Erhöhung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a TV-L erhöht sich diese für die Beschäftigten der Berliner Forsten bis zu dem Zeitpunkt, von dem an der Bemessungssatz nach § 6 auf 100 v. H. angehoben wird, auf höchstens 39 Stunden.