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# § 4 FoVDV — Lieferpapiere

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten:

- 1. die Angaben nach § 2;

- 2. Betriebsnummer, Name und Anschrift des Lieferanten;

- 3. Name und Anschrift des Empfängers;

- 4. gelieferte Menge;

- 5. Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes;

- 6. bei Saatgut: Name und Anschrift der Saatgutprüfstelle sowie Nummer und Datum der letzten Prüfbescheinigung.

(2) Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:

- 1. Landescode und Nummer des Stammzertifikates;

- 2. Nummer des Lieferscheins und Nummer der Partie;

- 3. Menge;

- 4. botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;

- 5. bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile;

- 6. bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes;

- 7. Herkunftsgebiet im Falle der Kategorien "Quellengesichert" und "Ausgewählt".

(3) Die bei Saatgut im Lieferschein erforderlichen zusätzlichen Angaben müssen beinhalten:

- 1. Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen Samen der betreffenden Baumart, Saatgut anderer Baumarten und unschädlichen Verunreinigungen;

- 2. Keimfähigkeit des reinen Samens oder in begründeten Fällen Lebensfähigkeit;

- 3. Tausendkornmasse des reinen Samens und Samenfeuchte, bei der die Tausendkornmasse bestimmt wurde;

- 4. Zahl der keimfähigen Samen oder in begründeten Fällen Zahl der lebensfähigen Samen: Anzahl je Kilogramm reine Samen.

(4) Für die Arten Sandbirke und Moorbirke können die Angaben des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 entfallen.

(5) Im Falle der Verwendung farbiger Lieferpapiere müssen die Lieferpapiere für die Kategorie "Quellengesichert" gelb, für die Kategorie "Ausgewählt" grün, für die Kategorie "Qualifiziert" rosa und für die Kategorie "Geprüft" blau sein.

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Zitiervorschlag: § 4 FoVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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