nu:legal · recht.nulegal.eu
Gesetz über die Forstrechte
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Bestimmungen des Art. 5 gelten für die Ausübung sonstiger Nutzholzrechte entsprechend.