Der Forstausschuss wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person sowie eine Stellvertretung. Der Forstausschuss wird durch die vorsitzende Person, bei deren Verhinderung durch die Stellvertretung, vertreten.
Einzelnorm
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Der Forstausschuss wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person sowie eine Stellvertretung. Der Forstausschuss wird durch die vorsitzende Person, bei deren Verhinderung durch die Stellvertretung, vertreten.
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