Es ist verboten, unbemannte Ballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Fluglaternen).
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Es ist verboten, unbemannte Ballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Fluglaternen).