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§ 2 FluglatV (Brandenburg) — Verbot

Fluglaternenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es ist verboten, unbemannte Ballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Fluglaternen).