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§ 21 FlugfunkV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über Flugfunkzeugnisse

Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Diese Verordnung tritt am 30. August 2008 in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) § 15 tritt am 29. November 2008 in Kraft.