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§ 3 FlugMechAusbV 2013 — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen

1.
Instandhaltungstechnik,
2.
Fertigungstechnik oder
3.
Triebwerkstechnik.