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§ 11 3. FlugLSV — Inkrafttreten

Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.