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§ 10 FlugLSV 3 — Auszahlung

Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.