nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 FluLärmV ND (Bayern) — Bauliche Anlagen

Fluglärmschutzverordnung Neuburg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer der Schutzzonen des § 1 Abs. 2, gilt diese als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Tag-Schutzzone 1 als auch in der Tag-Schutzzone 2, gilt diese als ganz in der Tag-Schutzzone 1 gelegen. Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Nacht-Schutzzone als auch in einer der Tag-Schutzzonen, gilt diese als ganz in der Nacht-Schutzzone gelegen.