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Art 6 FluLärmSchutzVerbG — Inkrafttreten

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.