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§ 4 FluLärmDortmundV (Nordrhein-Westfalen)

Fluglärmschutzverordnung Dortmund

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.

Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.

Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.