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§ 4 FluLärmAhlhV

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die Karten im Maßstab 1:5.000 werden beim Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 2900 Oldenburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.