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§ 11 FloristMPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft.