nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15 FlRV

Flaggenrechtsverordnung

Stand: 01.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart nicht zur Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes bestimmt sind, kann ein Flaggenzertifikat nicht erteilt werden.