nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 FlGlasTechAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Flachglastechnologenausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen und der Flachglastechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.