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Anlage FlGGebV — (zu § 1 Absatz 2)Gebührenverzeichnis

Fleischgesetz-Gebührenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3534)
Nr.GebührentatbestandGebührenrahmen
Euro
1.Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eines Klassifizierungsunternehmens
Basisbetrag pro Vor-Ort-Prüfung zuzüglich150 – 300
je angefangenem Prüfungstag250 – 500
2.Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens200 – 500
3.Umfangreiche schriftliche Anfragen zur Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
bis zu 40
4.Rücknahme oder Widerruf der Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens
 50 – 200
5.Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens
150