nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 FischwAusbV — Prüfungsbereiche

Fischwirtausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fischereiliche Nutzung sowie
2.
Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.