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§ 20 FischwAusbV — Prüfungsbereiche

Fischwirtausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Motoren- und Maschinentechnik,
2.
Fangtechnik,
3.
Nautik und Navigation,
4.
Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.