nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 FischWiMeistPrV — Prüfungsanforderungen im fachtheoretischen Teil

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:

- 1. Fischereibiologie,

- 2. Bewirtschaftung des fischereilichen Lebensraums,

- 3. Behandlung und Vermarktung der Fischereierzeugnisse,

- 4. Fischereitechnik und Arbeitswirtschaft.

(2) Im Prüfungsfach "Fischereibiologie" können geprüft werden:

- 1. Fischkunde einschließlich Fischzucht und Fischkrankheiten,

- 2. Gewässerkunde,

- 3. Gewässerökologie.

(3) Im Prüfungsfach "Bewirtschaftung des fischereilichen Lebensraums" können geprüft werden:

- 1. Natürliche Grundlagen der Ertragsfähigkeit des fischereilichen Lebensraums,

- 2. Möglichkeiten und Gefahren der Beeinflussung des fischereilichen Lebensraums,

- 3. Bewirtschaftungsverfahren wie Zucht, Aufzucht, Intensivhaltung, Fischfang,

- 4. Fangmethoden.

(4) Im Prüfungsfach "Behandlung und Vermarktung der Fischereierzeugnisse" können geprüft werden:

- 1. Fangbehandlung und -transport,

- 2. Qualitäts- und Vermarktungsnormen,

- 3. Veredelungsverfahren,

- 4. Wege und Formen der Vermarktung.

(5) Im Prüfungsfach "Fischereitechnik und Arbeitswirtschaft" können geprüft werden:

- 1. Einsatz, Nutzung und Wartung von Maschinen und Geräten,

- 2. Arbeitsmethoden und Leistungsermittlung,

- 3. Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit.

(6) Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als vier Stunden, die mündliche Prüfung für den einzelnen Prüfungsteilnehmer nicht länger als 45 Minuten dauern.

---

Zitiervorschlag: § 4 FischWiMeistPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/FischWiMeistPrV/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
