Zuständige Behörde für die Einrichtung und
Führung des Fischereibuches ist das Landesamt für Ernährung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung.
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Zuständige Behörde für die Einrichtung und
Führung des Fischereibuches ist das Landesamt für Ernährung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung.