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Art 2 FinVermStVtrG — Inkrafttreten

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.