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Schlussformel FinVermStVtr

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Bund, der Bundesminister der Finanzen

Für das Land Berlin, der Senator der Finanzen

Für das Land Brandenburg, der Ministerpräsident

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Ministerpräsident

Für den Freistaat Sachsen, der Ministerpräsident

Für das Land Sachsen-Anhalt, der Ministerpräsident

Für den Freistaat Thüringen, die Ministerpräsidentin