nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 9 FinVermStVtr — Ratifikation, Inkrafttreten

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem alle Ratifikationsurkunden beim Bund hinterlegt wurden.